Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 und Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, alle folgend als „Auftraggeber“ bezeichnet.
- Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil des Vertrages, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
- Folgend wird der Rasoda Reinigungsservice UG (haftungsbeschränkt) als „Auftragnehmer“ bezeichnet.
§ 2 Vertragsbestandteile
Als Vertragsbestandteile gelten:
- Der Auftragnehmer erstellt ein Angebot, stellt dort die jeweilige objektbezogene Leistungsbeschreibung, sowie das genaue Tätigkeitsverzeichnis dar und sendet dieses dem Auftraggeber zu.
- Der Auftraggeber prüft das Angebot sorgsam und bestätigt dieses, wenn er mit den Inhalten einverstanden ist, dieses annehmen und den Auftragnehmer beauftragen möchte.
- Anschließend erhält der Auftragsgeber eine Auftragsbestätigung des Auftragsnehmers.
- Die Vertragsbestandteile gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber die Auftragsbestätigung erhält und dieser nicht widerspricht. Ein Widerspruch muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung erfolgen.
§ 3 Haushaltsleistungen nach § 45a Abs. 1 SGB XI
- Der Auftragnehmer ist berechtigt nach § 45a Abs. 1 SGB XI haushaltsnahe Dienstleistungen über die jeweilige Krankenkasse abzurechnen.
- Laut Gesetzgeber werden diese Leistungen Umsatzsteuerfrei berechnet.
- Es steht Ihnen ein monatliches Budget von Ihrer Krankenkasse zur Verfügung. Der Auftraggeber ist verpflichtet das Budget zu kontrollieren.
- Der Auftragnehmer hat keinerlei Einblick auf das jeweilige Guthabenkonto. Sollten die erbrachten Leistungen das Guthaben übersteigen, erhalten wir von der jeweiligen Krankenkasse eine Rückbuchung, welche wir Ihnen privat in Rechnung stellen müssen. Zusätzlich erheben wir auf jede Rückbuchung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- EUR zzgl. der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer (aktuell 19%).
§ 4 Art und Umfang der Leistung
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen leistungs-, fach und fristgerecht auszuführen. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung ist der Auftraggeber gehalten, dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Wird die Nachbesserung nicht fristgerecht bzw. erfüllungsgemäß erbracht, so sind die übrigen Bestimmungen aus dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzuwenden.
- Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich dabei, zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch das Gebäudereinigungsunternehmen und sein Aufsichtspersonal überwacht.
- Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der Auftragnehmer die erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege und Behandlungsmittel, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm), den Strom sowie geeignete verschließbare Räume zur Kleiderablage und Aufenthalt des Personals und zur Aufbewahrung von Material, Maschinen, Geräten und dergleichen stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
- Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden – siehe hierzu §9 Haftung
- Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind verpflichtet, Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten bzw. auf dem Grundstück gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber, Personal des Auftraggebers oder bei einer von ihm bezeichneten Stelle anzugeben.
- Der Auftragnehmer versichert die ordnungsgemäße Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Eine kostenfreie Terminabsage ist bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei einer Absage innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem Termin wird eine komplette Preisbelastung erhoben. Eine Terminabsage kann per E-Mail an info@service-rgr.de oder per WhatsApp an die Nummer 0152/22910524 erfolgen.
§ 5 Zusätzliche Leistungen
Arbeiten, die nicht Gegenstand des Tätigkeitsverzeichnisses sind, wie Sonderreinigungen, Reinigungen nach Bau und Malerarbeiten sowie andere Renovierungsarbeiten, werden nur gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.
§ 6 Auftragserfüllung/Abnahme
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens nach 5 Werktagen begründete Einwendungen erhebt.
§ 7 Aufmaß und Preis
- Es gelten die unter §2 Vertragsbestandteile vereinbarten Konditionen.
- Dauernde oder vorübergehende Änderungen der Reinigungsfläche und der Reinigungshäufigkeit sind dem Auftragnehmer mindestens eine Woche vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für Umstände, die ein Erbringen der geforderten Leistung unmöglich machen oder stark behindern.
- Die Flächen und Preisaufstellungen sind Vertragsbestandteil und für beide Seiten rechtsverbindlich.
- Der Auftragnehmer erhebt generell eine Bearbeitungspauschale von 5,- EURO pro Vorgang (Rechnung, Zahlungserinnerung, Mahnung) bei nicht digitalisierten Rechnungen.
- Sofern sich die Sozialversicherungsbeiträge oder andere Kosten erhöhen, kann der Auftragnehmer die Preise dementsprechend anpassen. Wirksam wird die Preiserhöhung mit dem Wirksamwerden der Tariflohnerhöhungen.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag tritt mit der Angebotsannahme (§2 Vertragsbestandteile) in Kraft und läuft auf unbestimmte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Quartals. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt nach den üblichen Werkvertragsregelungen unberührt.
§ 9 Haftung
- Der AN haftet für Schäden, die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Solche Schäden sind von AN unverzüglich an den AG zu melden.
- Der AN schließt eine Haftpflichtversicherung mit folgender Deckungssumme ab:
5.000.000,00 Euro für Personen- und Sachschäden
100.000,00 Euro für Vermögensschäden
15.000,00 Euro für Schlüsselverlust
§ 10 Abwerbung von Arbeitskräften
Dem AG ist es untersagt, Arbeitskräfte, die mit dem AN einen Arbeitsvertrag geschlossen haben, innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Auflösung dessen, selbst oder durch Dritte einzustellen und mit den vertraglichen Aufgaben zu beauftragen. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von sechs Bruttomonatsgehältern (inklusive aller Zulagen) des betreffenden Mitarbeiters.
§ 11 Zahlungsbedingungen/Verzug
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, wenn nicht gesondert vertraglich vereinbart.
- Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.
- Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden die gesetzlichen Verzugszinsen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 12 Datenspeicherung
Der Auftraggeber ist erklärt sein Einverständnis, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zulässig, beim Auftragnehmer gespeichert und verwaltet werden. Des Weiteren erklärt der Auftraggeber sich bereit, dass der Auftragnehmer die Daten des Auftragnehmers an Geschäftspartner, wie z.B. Subunternehmer, weitergeben kann.
§ 13 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
(1) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden.
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtliche möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nachkommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
(3) Als Gerichtsstand wird, soweit rechtlich möglich, Frankfurt am Main vereinbart.
(Stand: Juli 2021)